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TSV Vaterstetten e.V. - Leichtathletik

Leichtathletik für Wettkämpfer, Leistungssportler und Freitzeitathleten

28.07.2021

Große Freude bei Teilnehmern und Prüfern

von Jan Domke

Endlich wieder Sportabzeichen beim TSV Vaterstetten

Nach corona-bedingter Pause im Jahr 2020 konnte der TSV Vaterstetten wieder zur Abnahme des Sportabzeichens einladen. An zwei Tagen fanden bisher Prüfungen statt.

Am 10. Juli standen die Rad-Disziplinen bei idealem Sommerwetter an. In der morgendlichen Kühle und bei noch nahezu leeren Straßen gingen sieben Teilnehmer auf die Langstrecke über 20 km. Am späten Vormittag fand bei inzwischen sommerlichen Temperaturen der Radsprint über 200 m statt.

Auch am 22. Juli zur Leichtathletik im Stadion hätte das Wetter nicht besser sein können. So konnten die Prüfer von den 15 Teilnehmern in den verschiedenen Wunsch-Disziplinen erfolgreich die Leistung abnehmen. Letztlich haben sich an beiden Tagen Teilnehmer wie auch Prüfer darüber gefreut, dass nach der letztjährigen Zwangspause wieder in die traditionelle Sportabzeichenabnahme gestartet werden konnte.

Nachdem die beiden Termine im Juli nur mit vergleichsweise kurzem Vorlauf angekündigt werden konnten, bestehen im September beim TSV Vaterstetten weitere Gelegenheiten zur Abnahme des Sportabzeichens. Mit einem längeren Vorlauf für die bessere Planung werden hoffentlich noch einmal viele Teilnehmer erscheinen, egal ob zur Erstabnahme oder einfach zur Verbesserung der Juli-Leistungen. Die Disziplinen in der Leichtathletik finden am 16. September und im Radfahren am 18. September statt.

Die möglichen Termine für das Schwimmen sind leider immer noch nicht final bestätigt. Geplant ist jeweils noch ein Termin im September und im Oktober. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, um den benötigten Schwimmnachweis zu erlangen: Schwimmen kann auf Nachfrage im Prinzip auch in jedem öffentlichen Schwimmbad abgenommen werden. Dazu einfach das DSA-Schwimmnachweis-Formular (PDF) ausdrucken und dem Bademeister zum Ausfüllen geben. Die Gültigkeit des Schwimmnachweises aus vergangenen Jahren ist für Erwachsene begrenzt auf 5 Jahre (inkl. Ausstellungsjahr), für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis.